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1.
Geltungsbereich
1.1
Für
alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem
Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Bavaria-modellbahnen,
Jörg
Kebbel e.K., folgend "Bavaria-Modellbahnen" genannt, gelten
stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum
Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen
Fassung.
1.2
Im
Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
a)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
b) Gesetzliche
Regelung.
2.
Teilnehmer
Bavaria-Modellbahnen
schließt Verträge mit Kunden ab, die
-
a)
unbeschränkt geschäftsfähige
natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben sowie mit
-
b) juristischen
Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder
der Schweiz (nachfolgend "Kunden" genannt).
Soweit
das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von
Bavaria-Modellbahnen angenommen wurde, ist Bavaria-Modellbahnen
binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des
Rücktritts
vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.
3.
Vertragsgegenstand
Bavaria-Modellbahnen
liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt
Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte Bavaria
nachträglich
erkennen, dass sich ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem
Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen
hat, wird Bavaria-Modellbahnen den Kunden hiervon umgehend
informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten
Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist
Bavaria-Modellbahnen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Kommt
es zum Rücktritt, so ist Bavaria-Modellbahnen verpflichtet,
unverzüglich etwa geleistete Anzahlungen und/oder
Vorauszahlungen gutzuschreiben, oder auf Wunsch per Scheck oder
Überweisung zurückzuzahlen. Alle abgegebenen
Produktbeschreibungen sind, soweit nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.
4.
Widerrufsbelehrung
4.1
Widerrufsrecht
Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird -
durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der
Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung)
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß
§ 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und
4
BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß §
312e Abs. 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Bavaria-Modellbahnen
Dipl.Ing.
Jörg Kebbel e.K.
Ringstraße 5/6
D 04600 Altenburg /
Thüringen
oder per E-Mail
an:
bavaria-modellbahnen@t-online.de
4.2
Widerrufsfolgen
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z.
B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene
Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies
nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf
deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im
Übrigen
können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch
die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr
Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf
Ihre
Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der
Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40
Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren
Preis
der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung
oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für
Sie mit
der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache,
für
uns mit deren Empfang.
Ende
der Widerrufsbelehrung
5.
Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte
Bavaria-Modellbahnen nach Vertragsabschluß feststellen, dass
die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar
ist
oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann
Bavaria-Modellbahnen entweder eine in Qualität und Preis
gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag
zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird
Bavaria-Modellbahnen umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag
dem Kunden erstatten.
6.
Lieferung
6.1
Bavaria-Modellbahnen
trägt das gesamte Risiko für Beschädigungen
oder
Verlust der Ware bis zur Übergabe an den Zustelldienst.
Bavaria-Modellbahnen bittet bei unvollständiger Lieferung oder
Beschädigung auf dem Transportweg um Benachrichtigung
innerhalb
von 24 Stunden.
6.2
Alle
Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Von uns
abgegebene Liefertermine gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen
Eigenbelieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind
zulässig.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie
aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren
bzw. unmöglich machen. Hierzu zählen
Betriebsstörungen,
höhere Gewalt, Streiks, etc., gleich ob diese im eigenen
Betrieb, dem des Logistikers, des Lieferanten oder des
Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle kann der Käufer
keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen.
6.3
Bei
Annahmeverweigerung oder Nichtzustellbarkeit der Lieferung aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir
berechtigt,
einen Kostenersatz in Höhe der tatsächlich
entstandenen
Versandkosten sowie einer Bearbeitungspauschale von 10 Prozent des
Warenwertes, mindestens jedoch Euro 25,00 in Rechnung zu stellen.
7.
Preis, Zahlungsbedingungen
7.1
Die
angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche
Mehrwertsteuer. Nicht vorhersehbare Änderungen von
Zöllen,
Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc.,
berechtigen uns zu einer entsprechenden Preisanpassung.
7.2
Auf
der Rechnung werden neben dem Endpreis für die Ware die Preise
für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung,
Versand,
Versicherung.
7.3
Bavaria-Modellbahnen
beliefert Neukunden und Internet-Shop-Kunden ausschließlich
gegen Vorkasse oder gegen Nachnahme. Hausbekannte Stammkunden werden
vorzugsweise auf offene Rechnung beliefert. Dieses Vorzugsrecht
erlischt bei Säumigkeit einer Zahlung von mehr als 4 Wochen.
8.
Eigentumsvorbehalt
Bavaria-Modellbahnen
behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen
Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und
vollständigen
Zahlung der gelieferten Ware vor. Werden die von Bavaria-Modellbahnen
gelieferten Gegenstände vor der vollständigen Zahlung
mit
anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der
Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an
dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt
diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für
Bavaria-Modellbahnen. Entstehende Schäden an der Ware gehen zu
Lasten des Käufers. Soweit Bavaria-Modellbahnen im Rahmen der
Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute
vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware
wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf Bavaria-Modellbahnen
bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits
Bavaria-Modellbahnen
die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die
Austauschlieferung von Bavaria-Modellbahnen erhält.
9.
Gewährleistung
9.1
Bavaria-Modellbahnen
gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der
Übergabe
eine exakt vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von
Sachmängeln
sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten
Verwendungen eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen
der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach
der Art
der Sache und/oder der Ankündigung von Bavaria-Modellbahnen
bzw.
des Herstellers erwarten kann.
9.2
Der
Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf
Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu
überprüfen,
dies spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Zugang, und wird
im
Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei
versteckten Mängeln ist die Mitteilung jedenfalls innerhalb
der
Gewährleistungsfrist vorzunehmen. Der Käufer ist im
Falle
einer Mängelanzeige verpflichtet, das defekte Teil mit
vollständigem Zubehör auf eigene Kosten (kostenfrei
innerhalb des Zeitraums des Widerrufrechts) und Gefahr, verbunden mit
einer genauen Fehlerbeschreibung sowie einer Kopie des Lieferscheins
oder der Rechnung an Bavaria-Modellbahnen in der Originalverpackung
zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht
nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung
verlangen.
9.3
Die
Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie
beginnt
mit dem Zugang der Ware beim Kunden. Sie erlischt umgehend, sobald
der Kunde Modifikationen und Änderungen an der Ware
selbsttätig
vornimmt, ohne vorher Kontakt zu Bavaria-Modellbahnen aufgenommen zu
haben.
9.4
Im
Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439
BGB nach
seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer
mangelfreien Sache verlangen. Bavaria-Modellbahnen kann im Rahmen des
§ 439 die vom Käufer gewählte Art der
Nacherfüllung
verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die
Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der
Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer
mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder
vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist
ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich
ist.
9.5
Schadenersatzansprüche
wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass
Bavaria-Modellbahnen die Mängel arglistig verschwieg oder eine
Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen
hat
oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder
Körper
entstanden sind.
9.6
Voraussetzung
für die Gewährleistungsansprüche ist, dass
der Mangel
nicht durch unsachgemäße Benutzung entstanden ist.
Werden
Betriebs- und Wartungsempfehlungen nicht befolgt, Änderungen
an
den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt, oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche
Gewährleistung. Zeigt sich ein Mangel erst später als
6
Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu
führen,
dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls
steht es Bavaria-Modellbahnen frei, den Nachweis zu führen,
dass
die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.
10.
Haftung
10.1
Bavaria-Modellbahnen,
ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in
Fällen
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluß,
Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus
sonstigem
Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle,
dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder
Körper
entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von
vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei
arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches
gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet
Bavaria-Modellbahnen
im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von
Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von
Bavaria-Modellbahnen begrenzt auf den typischen, voraussehbaren
Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei
Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
10.2
Der
Umfang einer Haftung von Bavaria-Modellbahnen nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.3
Die
vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang
Bavaria-Modellbahnen, ihrer Geschäftsleitung und ihren
Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird
ausgeschlossen.
11.
Rechtswahl
11.1
Auf
die Rechtsverhältnisse zwischen Bavaria-Modellbahnen und
Kunden
sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches
Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens
über
Verträge über den internationalen Warenkauf vom
11.04.1988
ist ausgeschlossen.
11.2
Die
Bestimmungen der Ziffer 10.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts
des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag
abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen
Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann
(Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des
Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines
gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
12.
Verschiedenes
12.1
Ein
Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht
nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder
rechtskräftig
gerichtlich festgestellt.
12.2
Erfüllungsort
ist für Zahlungen am Geschäftssitz von
Bavaria-Modellbahnen. Für Lieferungen ist der
Erfüllungsort
bei Bavaria-Modellbahnen.
12.3
Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht
rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später
verlieren,
so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im
Übrigen
nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten
sich die
Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu
vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der
unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter
Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen
Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt,
soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene
Lücke
aufweist.
12.4
Ausschließlicher
Gerichtsstand ist Altenburg oder ein anderer gesetzlicher
Gerichtsstand nach Wahl von Bavaria-Modellbahnen, soweit der Kunde
ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine
Körperschaft
des öffentlichen Rechts ist.
13.
Datenschutz
13.1
Ihre
Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in
unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten
erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes.
13.2
Bavaria-Modellbahnen
wird Kundendaten nicht über den in der Ziffer 13.1
Bavaria-Modellbahnen 3 geregelten Umfang hinaus verwerten oder
weitergeben.
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